- BAFA Förderung für Dachfenster - Zuschuss
- KfW Förderung für Dachfenster - Kredit mit Tilgungszuschuss
- Dachfenster Förderung der Bundesländer
- Steuerförderung für Dachfenstersanierung
Förderung für Dachfenster | ||
BAFA-Förderung | KfW-Förderung | |
Was wird gefördert? | Fenstertausch | Fenstertausch und Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhaus |
Name des Förderprogramms | Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) | Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG WG / KfW-Kredit 261 |
Art der Förderung | Zuschuss | Kredit mit Tilgungszuschuss |
Höhe der Förderung | 15 % Zuschuss 5 % iSFP-Bonus 50 % für Fachplanung und Baubegleitung | Kredit bis max. 120.000 € oder 150.000 € pro Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von max. 6.000 € bis 37.500 € |
Voraussetzungen | Fenster müssen guten U-Wert erreichen Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich Mindestinvestition 2.000 € | Es muss Effizienzhausstandard 85 erreicht werden Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich |
Wenn Sie nicht eine ganze Immobilie sanieren, sondern nur neue Dachfenster einbauen oder alte modernisieren möchten, ist das BAFA die richtige Anlaufstelle: über das BEG EM (Einzelmaßnahmen) erhalten Sie dort einen Zuschuss für Dachfenster. Der Zuschuss beläuft sich auf 15 Prozent der anfallenden Kosten. Ein zusätzlicher Bonus von 5 % ist möglich, wenn der Fensteraustausch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt wird.
Foto: © Sven Böttcher / AdobeStock.com
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" fördert Investitionsvorhaben, die zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus eines Gebäudes beitragen. Die Dachfenster müssen also eine gewisse energetische Qualität aufweisen, um in den Genuss der Förderung zu gelangen. Die BAFA Förderung für Dachfenster erhalten Sie nur im Bestandsbau.
Maßgeblich ist der U-Wert der Dachfenster. Der U-Wert sagt aus, wie viel Energie in Bauteil über einen gewissen Zeitraum passiert - also in diesem Fall, wie viel Wärme aus dem Gebäudeinneren an die Außenwelt abgegeben wird. Der U-Wert wird angegeben in Watt pro Quadratmeter Kelvin: W/m2K. Je höher der U-Wert, desto mehr Wärme passiert das Bauteil. Je niedriger der U-Wert eines Fensters, desto weniger Energie geht nach Draußen verloren.
Die technischen Richtlinien des BAFA differenzieren zwischen mehreren möglichen Typen von Fenster im und am Dach und definieren folgende Mindest-U-Werte für die Förderung der Dachfenster:
U-Werte nach Dachfenstertyp | U-Wert | U-Wert \ |
Dachflächenfenster | 1,0 | 1,1 |
Glasdächer | 1,6 | 1,9 |
Lichtbänder & Lichtkuppeln | 1,5 | 1,9 |
Fassadenfenster & Gaubenfenster | 0,95 | 1,3 |
\*Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12°C < T < 19°C Der Grenzwert von 1,1 W/m²K ist bei der Förderung für neue Fenster nur dann zulässig, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude handelt und die Fenster an weniger stark beheizte Räume grenzen (Temperaturen von 12 bis 19 Grad Celsius).
Fenster im Dach gibt es generell in zwei Ausführungen: liegend oder stehend. Fenster, die in die Dachfläche eingelassen sind - sie haben den gleichen Neigungswinkel wie das Dach - nennt man auch "liegende Dachfenster" oder Dachflächenfenster. Ein stehendes Dachfenster wiederum ist einfach ein normales Fassadenfenster (lesen Sie hier mehr zur Fenster Förderung an der Fassade), eingebaut in eine Dachgaube (Gaubenfenster). Für diese Fenster gilt ein Mindest-U-Wert von 0,95 W/m²K.
Glasdächer, Lichtbänder und Lichtkuppen dürfen etwas höhere U-Werte mitbringen um förderfähig zu bleiben.
Für die Dachfenster Förderung müssen Sie einen Energieberater hinzuziehen. Hierfür gibt es einen zusätzlichen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung von 50 Prozent.
Die BAFA Förderung für Dachfenster greift ab Sanierungskosten von 2.000 Euro aufwärts. Hier finden Sie eine Kurzübersicht über Dachfenster Preise und Fenster Preise.
Die Kombination der Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich. Für eine Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden. Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung ist nicht gestattet.
Alle weiteren Informationen zur BAFA Förderung für Dachfenster über das BEG EM finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Neben der Zuschussförderung durch das BEG EM ist auch eine Dachfenster Förderung durch die KfW erhältlich. Das Förderprogramm "Wohngebäude - Kredit (261)" beruht ebenso auf dem BEG, allerdings zu anderen Konditionen. Bei der KfW erhalten Sie einen Förderkredit mit Tilgungszuschüssen.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zum BEG EM durch das BAFA: während dort explizit Einzelmaßnahmen wie der Dachfenstertausch gefördert werden, ist dies in der KfW Förderung nicht möglich. Die Grundvoraussetzung für dieses Förderprogramm ist, dass Sie entweder ein Effizienzhaus der Stufe 40 bauen oder erwerben oder einen Bestandsbau mindestens auf das Niveau eines KfW Effizienzhauses 85 hochsanieren.
Das Effizienzhaus ist ein Gebäudestandard, den die KfW entwickelt hat. Dieser Standard beschreibt den Energiebedarf (per "Primärenergiebedarf") und den Dämmstandard (über Transmissionswärmeverluste) einer Immobilie im Vergleich zu einem virtuellen "Referenzgebäude". Das Referenzgebäude entspricht in allen Werten den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes GEG. Ein Effizienzhaus 40 benötigt dann zum Beispiel nur 40 Prozent der Primärenergie zur Deckung seines Bedarfes als ein Referenzgebäude nach GEG-Vorgaben. Ein auf Effizienzhaus 85 sanierter Altbau kommt dementsprechend mit 85% der Primärenergie im Vergleich zu dessen Vergleichsgebäude aus.
Sind neue Dachfenster Teil der Sanierungsarbeiten, so werden diese im Rahmen der Modernisierung mit gefördert, insofern der energetische Standard des gesamten Gebäudes im Anschluss das geforderte Effizienzniveau erreicht.
Die Förderkonditionen unterscheiden sich in den beiden Untergruppen für Neubau und Altbau folgendermaßen:
Immobilie | Max. Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis 5.000 Euro |
Eigentumswohnung | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis 2.000 Euro je Wohneinheit, max. 20.000 Euro je Vorhaben |
Mehrfamilienhaus mit 3+ Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis 2.000 Euro je Wohneinheit, max. 20.000 Euro je Vorhaben |
Fördervoraussetzung ist, dass die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt. Für das Erreichen der Nachhaltigkeitsklasse ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nötig.
Beim Neubau erhalten Sie die Förderung für Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstück), beim Kauf für den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstück).
Zusätzlich fördert die KfW über das Programm 261
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Als Bestandsbau gilt ein Gebäude, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Antragszeitpunkt mindestens fünf Jahre zurückliegt. Beim Kauf eines kürzlich sanierten Gebäudes erfolgt die Förderung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen wurden.
Auch hier erfolgt eine Förderung von Fachplanung & Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten und einer akustische Fachplanung.
Alles Weitere finden Sie auf den Webseiten der KfW zum Programm 261.
Auch in den Bundesländern gibt es Förderung für Dachfenster. Teilweise ergänzen Sie die BEG Förderung und sind somit kumulierbar, teilweise ersetzen sie diese. Die Fördermittel und -Bedingungen sind allerdings sehr im Fluss - wir stellen Ihnen deshalb hier eine Tabelle mit den entsprechenden Anlaufstellen bereit:
Bundesland | Dachfenster Förderung |
Baden-Württemberg | Förderübersicht |
Berlin | Schallschutzförderung Der Förderbetrag beträgt 20%, keine allg. Dachfensterförderung |
Brandenburg | Förderprogramme der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
Bremen | Förderübersicht beim Serviceportal Bremen |
Bayern | Förderübersicht - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr |
Hamburg | Modernisierungsförderung bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank |
Hessen | Förderprogramme und Ratgeber bei der LEA LandesEnergieAgentur Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern | Förderübersicht beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen | Zuschüsse & Darlehen bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH |
Nordrhein-Westfalen | Förderprogramme des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz | Fördermittelkompass der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH |
Saarland | Saarländische Wohnraumförderung der Saarländischen Investitionskreditbank |
Sachsen | Förderportal der Landesdirektion Sachsen |
Sachsen-Anhalt | BEG Förderung bei der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt |
Thüringen | Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz: Sanierungsbonus Plus |
Eine weitere staatliche Förderung für Dachfenster 2023 stellt die steuerliche Förderung des Fenstertauschs dar. Über drei Jahre verteilt können Sie so zwanzig Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die Höchstfördersumme beträgt 40.000 Euro. Kosten für Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 % abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre gestreckt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen.