Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Förderung für neue Fenster 2023

Neue Fenster helfen, Wärmeverluste zu reduzieren und tragen zusätzlich zu mehr Lärmschutz und Einbruchsschutz bei. Da Fenster also auch einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz leisten, gibt es vom Staat attraktive Zuschüsse für neue Fenster. Erfahren Sie hier, wo Sie 2023 eine Förderung für neue Fenster bekommen können, welchen Zuschuss für neue Fenster die klassischen Anlaufstellen BAFA und KfW bereithalten und welche Voraussetzung hierfür zu beachten sind, insbesondere hinsichtlich des U-Werts. Außerdem zeigen wir Ihnen, ob eine Fensterförderung ohne Energieberater möglich ist und wie Sie die BAFA- und KfW-Förderung für Fenster beantragen können.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.daemmen-und-sanieren.de verfasst.
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Fensterförderung: Unsere Themen

Staatliche Förderung für neue Fenster in der Übersicht

Wenn Sie an einem Zuschuss vom Staat für neue Fenster interessiert sind, gibt es aktuell zwei konkrete Anlaufstellen für Sie, und eine indirekte Fördermöglichkeit. Das wichtigste Förderprogramm ist die BEG-Förderung für neue Fenster. Diese „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) vergibt sowohl das BAFA, als auch die KfW. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Sie unter gewissen Umständen bei Ihrem örtlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) eine staatliche Förderung für neue Fenster (Schallschutzfenster) bekommen können.

Zu allen drei Förderprogrammen finden Sie hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick. Zusätzlich haben wir Ihnen auch die zentralen Voraussetzungen zusammengestellt, wenn Sie an einer Fenster Förderung vom Staat interessiert sind.

BAFA-FörderungKfW-FörderungFörderung von Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen des Bundes
Was wird gefördert?Fenstertausch als EinzelmaßnahmeFenstertausch und weitere Sanierungsmaßnahmen, die zu einem Effizienzhausstandard führenPassiver Lärmschutz (Schallschutzfenster) an Eisenbahnstrecken mit besonders hoher Lärmintensität
Name des FörderprogrammsBundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen ([BEG EM](https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html))Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) / [KfW-Kredit 261](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Fenster/)[Lärmsanierung Schiene](https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Laermsanierung/laermsanierung_node.html)
Art der FörderungZuschussZinsgünstiger Kredit mit TilgungszuschussZuschuss
Höhe der Förderung15 % regulär 5 % iSFP-Bonus 50 % für Fachplanung und BaubegleitungKredit bis max. 120.000 € oder 150.000 € pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von max. 6.000 € bis 37.500 €Keine Angabe
Wichtigste VoraussetzungenFenster müssen gewissen U-Wert erreichen Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich Mindestinvestition 2.000 €Es muss mindestens Effizienzhausstandard 85 erreicht werden Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlichStreckenabschnitt der Bahn muss im Gesamtkonzept der Lärmsanierung des Bundes aufgenommen sein Planung durch das örtliche Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen

BAFA-Förderung für Fenster 2023

Beim BAFA erhalten Sie aktuell einen Zuschuss von 15 % auf die Erneuerung, den Ersatz oder den erstmaligen Einbau von Fenstern. Das BAFA fördert Fenster als sog. Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (abgekürzt „BEG EM“). Wichtig hierbei: die BAFA-Förderung für einen Fenstertausch erhalten Sie nur im Bestandsbau (bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden), nicht im Neubau!

Für einen Fenstertausch erhalten Sie beim BAFA eine atrraktive Förderung.

Bildquelle: © W PRODUCTION - Adobe Stock

Neben den 15 % BAFA-Förderung sind für neue Fenster weitere 5 % Zuschuss als sog. iSFP-Bonus möglich, wenn der Fenstertausch als Teil eines professionellen, „individuellen Sanierungsfahrplans“ für das gesamte Gebäude umgesetzt wird. Das heißt, in der Spitze sind bis zu 20 % Förderung beim BAFA für neue Fenster drin. Die Förderhöhe, d. h. die maximal ansetzbaren Kosten sind jedoch begrenzt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit bzw. auf 600.000 Euro pro Wohngebäude im Jahr. Effektiv ist somit ein Zuschuss von bis zu 9.000 Euro (ohne iSFP-Bonus) bzw. 12.000 Euro (mit iSFP-Bonus) pro Wohneinheit möglich!

Zusätzlich gewährt das BAFA einen Zuschuss von 50 Prozent für die Kosten, die durch Fachplanung und Baubegleitung entstehen. Denn es ist zwingend erforderlich, dass Sie einen „Energieeffizienz-Experten“ hinzuziehen, damit Sie beim BAFA die Förderung für Fenster beantragen können. Ansetzbar sind pro Jahr Kosten von bis zu 5.000 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus (bis zu 2.500 Euro Zuschuss effektiv), sowie bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit (bis zu 1.000 Euro Zuschuss effektiv) im Mehrfamilienhaus für Fachplanung und Baubegleitung.

BAFA Fenster Förderung: U-Werte und weitere Voraussetzungen

Einen Energieeffizienz-Experten einzubinden ist bereits eine wichtig Voraussetzung, um beim BAFA die Fenster Förderung beantragen zu können. Weitere Anforderungen gibt es hinsichtlich der Qualität der Fenster (U-Wert), der Mindestinvestitionssumme sowie dem Zeitpunkt der Antragsstellung.

Voraussetzung der BAFA-Förderung für Fenster hinsichtlich U-Wert

Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) drückt mathematisch den Wärmeverlust des eingebauten Fensters aus - in Abhängigkeit von der Temperaturdifferenz Innen zu Außen und der Fenstergröße.

Fenster für WohngebäudeUmax in W / m2 K
Fenster, Balkon- und Terrassentüren0,95
Dachflächenfenster1,0
Barrierearme oder einbruchshemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren1,1
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit [Sonderverglasung](https://www.daemmen-und-sanieren.de/fenster/verglasung) (Schall- und Brandschutz; Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung)1,1
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Kastenfenstern und Fenstern mit Sonderverglasung1,3
Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger, besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude1,4
Lichtbänder und Lichtkuppeln1,5
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten, glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger, besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude1,6
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger, besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude1,6
Glasdächer1,6
So macht das BAFA z. B. für die Förderung von [Einbruchschutz-Fenstern](https://www.daemmen-und-sanieren.de/fenster/verglasung/sicherheitsfenster) die Vorgabe, dass ein U-Wert von 1,1 W / m2 K nicht überschritten werden darf. Erreicht werden die genannten Werte in der Regel mit doppelt oder [dreifach verglasten Fenstern](https://www.daemmen-und-sanieren.de/fenster/verglasung/dreifachverglasung).

Weitere Voraussetzungen des BAFA zur Fenster-Förderung:

  • Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro
  • Der Förderantrag muss vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags beim BAFA eingereicht werden

KfW-Förderung für Fenster 2023

Die KfW fördert Fenster ebenfalls über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, und zwar über den Programmteil „Wohngebäude“ (BEG WG) und konkret über das KfW-Förderprogramm 261. Im Unterschied zum BAFA bekommen Sie bei der KfW jedoch keinen direkten Zuschuss für Fenster, sondern einen Kredit mit Tilgungszuschuss.

KfW-Förderung für einen Fenstertausch können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Haus umfassend energetisch sanieren, und nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen (inkl. Sanierung der Fenster) erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen. Das heißt, die KfW fördert Fenster nicht direkt als Einzelmaßnahme wie das BAFA, sondern indirekt über größere Sanierungsmaßnahmen, die zu einem Effizienzhausstandard führen.

Was ist ein Effizienzhaus? Ein Effizienzhaus übererfüllt die gesetzlichen Vorgaben, die an Wohngebäude gestellt werden hinsichtlich Energiebedarf und Wärmeverlust. Das heißt, Effizienzhäuser sind energetisch besser aufgestellt, als es der Gesetzgeber verlangt. Die KfW fördert hierbei verschiedene Effizienzhausstufen:

  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 40

Der Effizienzhausstandard orientiert sich jeweils an einem Referenzgebäude, welches den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Die jeweilige Zahl sagt aus, dass das Effizienzhaus nur 85, 70, 55 bzw. 40 % des gesetzlich vorgeschriebenen Energiebedarfs benötigt.

EffizienzhausstandardEnergiebedarf im Vergleich zu gesetzlichen VorgabenWärmeverlust im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben
8585 %100 %
7070 %85 %
5555 %70 %
4040 %55 %
Entsprechend dieser Vorgaben vergibt die KfW einen **Kredit mit Tilgungszuschuss u. a. auch für neue Fenster**, wenn diese als eine von mehreren Sanierungsmaßnahmen zu einem **Effizienzhausstandard** führen.
EffizienzhausstandardFörderung je Wohneinheit
85max. 120.000 € Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 6.000 € Zuschuss)
85 EEmax. 150.000 € Kredit mit 10 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 15.000 € Zuschuss)
70max. 120.000 € Kredit mit 10 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 12.000 € Zuschuss)
70 EEmax. 150.000 € Kredit mit 15 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 22.500 € Zuschuss)
55max. 120.000 € Kredit mit 15 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 18.000 € Zuschuss)
55 EEmax. 150.000 € Kredit mit 20 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 30.000 € Zuschuss)
40max. 120.000 € Kredit mit 20 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 24.000 € Zuschuss)
40 EEmax. 150.000 € Kredit mit 25 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 37.500 € Zuschuss)
**Gut zu wissen**: Die jeweils höhere Förderung für ein Effizienzhaus mit EE-Kennzeichnung (Erneuerbare-Energien) können Sie erhalten, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs Ihres Hauses (für Wärme und Kühlung) durch erneuerbare Energien und / oder Abwärme bereitgestellt werden.

Laut KfW führen z. B. folgende Sanierungsmaßnahmen zu einem Effizienzhaus 85:

  • 14 cm Außenwanddämmung
  • 20 cm Dachdämmung
  • 8 cm Kellerdämmung
  • Neue Fenster mit Doppelverglasung
  • Gas-Brennwertheizung
  • Solarthermie zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung

Wie Sie sehen, erhalten Sie die KfW-Förderung zum Effizienzhaus also nicht nur für neue Fenster, sondern auch für eine neue Heizung inkl. Wärmespeicher, für die Wärmedämmung von Wänden / Geschossdecken / Dachflächen, für eine Lüftungsanlage, für neue Außentüren oder auch für Geräte zur digitalen Energieverbrauchsoptimierung.

KfW-Förderung für Fenster: Voraussetzungen & Anforderungen

Damit Sie die KfW-Förderung für neue Fenster beantragen können, müssen Sie einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten zusammengestellt:

  • Die Immobilie muss mindestens Effizienzhausstandard 85 erreichen.
  • Sie müssen zwingend einen Energieeffizienz-Experten bei der Sanierung Ihres Hauses mit einbeziehen, um die KfW-Förderung für Fenster beantragen zu können. Energieeffizienz-Experten werden deutschlandweit in einer Expertenliste des Bundes bei der dena geführt.
  • Stellen Sie Ihren Förderantrag in jedem Fall frühzeitig, bevor Sie Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben. Planerische Arbeiten von Architekten oder Energieeffizienz-Experten können Sie jedoch schon in Anspruch nehmen.
  • Es werden ausschließlich Gebäudesanierungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gefördert.
  • Eine weitere wichtige Voraussetzung, um die KfW-Förderung für Fenster beantragen zu können, ist, dass die geförderte Immobilie mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt wird. Sollte die Immobilie in dieser Zeit verkauft werden, muss der Käufer auf die Förderung und Nutzungspflicht hingewiesen werden. Ebenso gilt ein sog. Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung!

Welcher U-Wert gilt für Fenster bei einer KfW-Förderung? In den Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Programmteil Wohngebäude (BEG WG) finden sich keine konkreten Angaben zu den U-Werten von Fenstern. Daher ist davon auszugehen, dass sich förderfähige Fenster an den U-Werten der BAFA-Förderung orientieren bzw. an den gesetzlichen Mindestanforderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses schreibt für Wohngebäude einen U-Wert für Fenster und Fenstertüren von 1,3 W / m2 K vor sowie einen U-Wert von 1,4 W / m2 K für Dachflächenfenster (> Förderung Dachfenster), Glasdächer und Lichtbänder vor.

Ist eine Fenster Förderung ohne Energieberater möglich?

Nein! Für die beiden klassischen Förderprogramme für Fenster – die BAFA-Förderung als Einzelmaßnahme sowie die KfW-Förderung zum Effizienzhaus – müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten in die Planung und Umsetzung mit einbeziehen. Ohne diesen Energieberater ist keine Fenster Förderung möglich.

Im Rahmen der Lärmsanierung an Schienenwegen sind Sie ebenfalls auf „externe Unterstützung“ im weiteren Sinne angewiesen. Sollten Sie an einer sehr lauten Eisenbahnstrecke wohnen, muss dieser Streckenabschnitt zunächst in das Gesamtkonzept der Lärmsanierung des Bundes aufgenommen worden sein, damit eine Sanierung mit Schallschutzfenstern überhaupt in Frage kommt. Zusätzlich liegt die operative Planung in den Händen des jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des Bundes und wird priorisiert nach den lärmintensivsten Streckenabschnitten. Sollte eine Förderung möglich sein, erhält zunächst das EIU als Erstempfänger die Förderung und leitet diese anschließend an Sie als Hauseigentümer (Letztempfänger) weiter.

Förderung für Fenster im Altbau und Neubau

Wenn Sie sich für eine Förderung von Fenstern im Neubau interessieren, dann kommt nur der KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss für Sie in Frage. Diese Förderung können Sie für den Neubau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses in Anspruch nehmen – inkl. Einbau neuer, moderner Fenster.

Fensterförderung gibt es auch bei der KfW, wenn Sie Ihr Haus auf Effizienzhausstandard modernisieren.

Bildquelle: © W PRODUCTION - Adobe Stock

Wollen Sie im Altbau Fenster austauschen und hierfür eine staatliche Förderung beantragen, stehen Ihnen sowohl die BAFA-Förderung als auch die KfW-Förderung offen. Der wichtigste Unterschied hierbei: beim BAFA erhalten Sie die Förderung für den reinen Fenstertausch – bei der KfW reicht es nicht, einfach nur die Fenster zu erneuern, um die Förderung zu bekommen. Hier müssen Sie Ihr Haus grundlegend energetisch modernisieren und Effizienzhausstandard erreichen. Diese Zweiteilung macht es am Ende jedoch auch recht einfach, sich beim Fensteraustausch für eine Förderung zu entscheiden. Stehen größere Modernisierungsarbeiten an Ihrem Haus an, sind Sie bei der KfW richtig. Wollen Sie nur die Fenster austauschen, dann sind Sie beim BAFA richtig.

Sind Sie aufgrund einer lauten Eisenbahntrasse an Schallschutzfenstern interessiert, können Sie für Ihren Bestandsbau (Altbau) auch eine Förderung auf Fenstersanierung beim örtlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes erfragen.

BAFA- und KfW-Förderung für neue Fenster beantragen

Das Prozedere, einen Antrag auf Förderung für neue Fenster zu stellen, ist beim BAFA und bei der KfW etwas unterschiedlich. Wie Sie an die Zuschüsse für neue Fenster kommen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

BAFA-Förderung für Fenster: So stellen Sie Ihren Antrag richtig

    1. Angebote von Fensterbauern einholen, aber Auftrag noch nicht vergeben
    1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
    1. Merkblatt vom BAFA für die Antragsstellung lesen
    1. Förderantrag online beim BAFA stellen
    1. Bewilligung / Zuwendungsbescheid per Post abwarten
    1. Auftrag für die Fenstersanierung vergeben
    1. Einbau der neuen Fenster
    1. Technischen Projektnachweis durch Energieeffizienz-Experten erstellen lassen
    1. Sämtliche Nachweise online beim BAFA einreichen
    1. Finale Prüfung durch das BAFA und Festsetzungsbescheid per Post
    1. Auszahlung Ihres Zuschusses für die neuen Fenster

KfW-Förderung für Fenster beantragen:

    1. Energieeffizienz-Experten beauftragen (Planung und Beratung kann vor Antragstellung bereits in Anspruch genommen werden)
    1. „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vom Energieeffizienz-Experten ausstellen lassen. Diese bestätigt, dass eine Zertifizierung zum Effizienzhaus geplant ist.
    1. Finanzierungspartner finden
    1. Finanzierungspartner beantragt den Kredit bei der KfW inkl. der Kosten für die Baubegleitung
    1. Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abschließen
    1. Handwerker beauftragen und Verträge für die energetische Modernisierung inkl. Fenstertausch abschließen
    1. Sanierungsarbeiten
    1. „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) vom Energieeffizienz-Experten ausstellen lassen und beim Finanzierungspartner einreichen
    1. Prüfung durch die KfW
    1. Ihr Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben

Häufig gestellte Fragen zur Fensterförderung

Welche Förderung gibt es für neue Fenster?
Aktuelle Förderprogramme für Fenster sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) bei der KfW. Zusätzlich hält evtl. auch Ihr örtliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen Fördermittel für Fenster (Schallschutzfenster) bereit, sollten Sie an einer besonders lauten Eisenbahntrasse wohnen.
Wie viel Förderung gibt es für neue Fenster?
Beim BAFA erhalten Sie einen Zuschuss für neue Fenster in Höhe von 15 % - mit der Option auf weitere 5 %, wenn die Fenster als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans getauscht werden. Die Fensterförderung der KfW ist als Kredit angelegt mit einem Tilgungszuschuss zwischen 6.000 Euro und 37.500 Euro effektiv.
Welche Fenster werden gefördert?
Grundsätzlich werden alle Fenster gefördert, die zu mehr Wärmeschutz, Lärmschutz und / oder Einbruchsschutz beitragen. Ob Sie Fenster mit 2-fach- oder 3-fach-Verglasung einbauen, ist für die Förderung zunächst nicht entscheidend. Jedoch setzen sowohl BAFA als auch KfW einen gewissen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizienten) für die Förderung von Fenstern voraus.
Bis wann muss man die BAFA-Förderung für neue Fenster beantragt haben?
Beantragen Sie die Fensterförderung beim BAFA oder der KfW in jedem Fall frühzeitig, das heißt bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge bei Handwerkern unterschrieben. Angebote können Sie vorab jedoch schon einholen sowie Energieeffizienz-Experten mit der Planung beauftragen.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer beim BAFA für die Förderung von neuen Fenstern?
Den Status Ihres Förderantrags können Sie jederzeit über ein automatisches Anrufsystem beim BAFA erfragen.
Gibt es eine zusätzliche Förderung für Fenster in den einzelnen Bundesländern?
Ob es eine Förderung für neue Fenster in Ihrem Bundesland gibt, z. B. in NRW, Niedersachen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen oder Bayern – bringen Sie am besten bei Ihrer örtlichen Landesförderbank oder Landesinvestitionsbank in Erfahrung.
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