Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Einspeisevergütung für eine Photovoltaik-Anlage

Wenn Sie planen, Ihr Dach zu sanieren oder neu eindecken zu lassen, kommen mitunter auch Gedanken an eine Solaranlage auf. Würde es sich lohnen, im Zuge der Arbeiten gleich auch eine Photovoltaik Anlage installieren zu lassen? Zu welchen Konditionen eine solche Anlage derzeit realisiert werden kann zeigt der nachfolgende Text. Er listet fortlaufend die aktuelle Einspeisevergütung und gibt Hinweise zu den verschiedenen Betreibermodellen einer PV-Anlage.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.daemmen-und-sanieren.de verfasst.
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Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen auf Hausdächern

Photovoltaik Anlagen erzeugen Strom. Wenn Sie im Zuge einer Dachsanierung oder Dachneueindeckung über solch eine Anlage nachdenken stellt sich die Frage, was Sie mit dem erzeugten Strom machen wollen. Sie können ihn selbst verbrauchen bzw. gegen eine Vergütung, die sog. Einspeisevergütung, ins Netz einspeisen.

Abhängig von den Anschaffungskosten einer solchen Anlage (ca. 1.300€ pro kWp für Kleinanlagen) und der jährlich erzeugten Strommenge (zwischen 900 und 1.200 kWh pro kWp) können Sie dauerhaft eigenen Strom zu Selbstkosten von umgerechnet 11 bis 13 Cent pro Kilowattstunde produzieren. Bei großen Dachanlagen sind die Konditionen mit 8 bis 12 Cent Stromgestehungskosten noch etwas besser.

Die Einspeisevergütung, die Sie für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten, liegt derzeit bei folgenden Sätzen:

Inbetriebnahme im MonatAnlagentypNennleistung der PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)
Einspeisevergütung Februar 2019Anlagen auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Absatz 3 EEGbis 1011,35
>10 bis 4011,03
>40 bis 1009,47
sonstige Anlagenbis 1007,84
Einspeisevergütung März 2019Anlagen auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Absatz 3 EEGbis 1011,23
>10 bis 4010,92
>40 bis 1008,99
sonstige Anlagenbis 1007,76
Einspeisevergütung April 2019Anlagen auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Absatz 3 EEGbis 1011,11
>10 bis 4010,81
>40 bis 1008,50
sonstige Anlagenbis 1007,68
Gewährt wird die Einspeisevergütung für 20 volle Kalenderjahre sowie die restlichen Monate im Jahr der Inbetriebnahme. In der Höhe ist die Einspeisevergütung für die gesamten 20 Jahre festgeschrieben. Ihr Wert bemisst sich anhand des Monat, in dem die Photovoltaik Anlage in Betrieb genommen wird (siehe Tabelle).

Geringe Einspeisevergütung setzt Anreize zum Eigenverbrauch

Als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses (Anlagengröße üblicherweise bis 10 kWp) können Sie den erzeugten Solarstrom einer Photovoltaik Anlage also für derzeit rund elf Cent "verkaufen" und ins Netz einspeisen. Produziert haben Sie diesen Strom für umgerechnet 11 bis 13 Cent.

Was fällt hier auf? Mitunter lohnt es sich gar nicht den Strom ins Netz einzuspeisen, wenn sie ihn umgerechnet für mehr Geld produzieren, als sie ihn wieder verkaufen können mit der Einspeisevergütung. (Abhängig ist die Höhe der Stromgestehungskosten neben der Sonneneinstrahlung vor Ort auch von den Konditionen, zu denen Ihnen einen Photovoltaikanlage angeboten wird). Aus diesem Grund wird der Selbstverbrauch des erzeugten Solarstroms immer interessanter. So müssen Sie weniger Strom vom Netzbetreiber beziehen und können die monatliche Stromrechnung etwas reduzieren.

Für Kleinanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern empfiehlt es sich in diesem Fall unter einer Anlagenleistung von 10 kWp (Kilowattpeak) zu bleiben. Das entspricht ungefähr 40 bis 50 Modulen bzw. einer bebauten Dachfläche (Satteldach) von ca. 80 Quadratmetern. Bis zu dieser Anlagengröße können Sie mit einer neu gebauten Photovoltaikanlage den erzeugten Solarstrom frei verbrauchen. Dachanlagen mit mehr Leistung müssen seit August 2014 eine finanzielle Abgabe (anteilige EEG-Umlage) auf jede Kilowattstunde Solarstrom zahlen, die selbst verbraucht wird.

Wenn Sie im Zuge Ihrer Dachsanierung die Investition in eine Photovoltaik Anlage durchrechnen lassen wollen, wenden Sie sich am besten an einen Fachbetrieb für Photovoltaik Anlagen in Ihrer Nähe. Dieser kann Ihnen nach einem Ortstermin die genauen Konditionen nennen. Einen ersten unverbindlichen Eindruck liefert vorab auch unser Photovoltaik-Rechner.

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