Dämmung reduziert Heizkosten und schont die Umwelt

Haushalte wenden einen Großteil ihrer Energie für Heizung und Warmwasserbereitung auf. Während man einer effizienten Heizung schon ein gutes Stück weniger Energie verschwendet, bleiben die Wärmeverluste durch Dach, Wände oder Fenster jedoch konstant. Eine Sanierung Ihres Hauses durch eine Dämmung stoppt diese Verluste und reduziert den Wärmebedarf eines Gebäudes. Die Heizung muss nicht mehr so viel arbeiten, verbraucht weniger Brennstoff bzw. Strom und die Energie verschwindet nicht ungenutzt.

Die Techniken, eine Dämmung aufzubringen, sind so vielfältig wie die Häuser und ihre Bauteile selbst. Ein Dach stellt völlig andere Anforderungen an eine Dämmung als die Innendämmung einer Kellerdecke oder die Isolierung einer Außenfassade. Eine Außendämmung ist einer Innendämmung generell vorzuziehen, denn sie erhält die nutzbare Wohnfläche vollständig. Manchmal ist allerdings die Dämmung von Innen das Mittel der Wahl - sie ist im Allgemeinen günstiger als eine Außendämmung und stellenweise effektiver: versieht man bei einem ungenutzten Dachboden die oberste Geschossdecke mit einer Dämmung, isoliert sie ebenso effektiv wie eine Dämmung des gesamten Dachstuhles. Auch bei denkmalgeschützten Häusern kommt man um eine innere Dämmung manchmal nicht herum. Auch die Kern- oder Einblasdämmung kann hier eine sinnvolle und vergleichsweise kostengünstige Option sein.

Welche Dämmung kommt in Frage?

Welche Dämmstoffe infrage kommen hängt von der Bausubstanz ab - aber auch von persönlichen Vorlieben, denn inzwischen bewegen sich viele Anbieter auf dem Markt, die für viele Vorhaben auch ökologische Dämmstoffe anbieten. Diese müssen sich nicht vor ihrer künstlichen Konkurrenz verstecken. Welche Dämmung für ihr Bauvorhaben bzw. die Sanierung Ihres Hauses geeignet ist, sollten Sie mit geprüften Fachbetrieben für Dämmung im persönlichen Beratungsgespräch erörtern.

Welche Dämmung ist rechtlich vorgeschrieben?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) steckt den rechtlichen Rahmen für die Wärmedämmung an Gebäuden ab. Eine Pflicht zur Dämmung gilt bei Altbauten nur für die eine Dämmung der obersten Geschossdecke (sofern der Mindestwärmeschutz nicht erfüllt wurde) oder einer alternativen Dachdämmung. Eine Fassadendämmung muss nur vorgenommen werden, wenn neuer Putz aufgetragen oder eine neue Verkleidung angebracht wird.

Für Neubauten sind die Vorgaben strenger. Die EnEV gibt anhand von vergleichbaren Gebäuden vor, wie hoch der Energieverbrauch vom Neubau sein darf. Dies hat indirekt großen Einfluss auf die notwendige Wärmedämmung. Auch für Passivhäuser gelten spezielle Vorschriften.

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