Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Grundlagen des Trockenbau Handwerks: Brandschutz

Baut man in Trockenbau-Weise Häuser oder verändert sie baulich, kommt man um das Thema Brandschutz nicht herum. Was beim Brandschutz zu beachten ist, wird in Deutschland in den Länder-Bauordnungen festgelegt, die sich an der Musterbauordnung orientieren. Bezeichnungen wie F30, F90 oder Brandwand sind auch im Trockenbau von Bedeutung.
Trockenbau Grundlagen Brandschutz
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Trockenbau: Brandschutz-Vorschriften für den Innenausbau

Welche Vorschriften für Brandschutz man beim Trockenbau beachten muss, hängt vom Gebäude ab, das gebaut oder verändert wird. Die Bauministerkonferenz definiert in der Musterbauordnung fünf Gebäudeklassen, für die verschiedene Brandschutz-Vorschriften gelten. Beispielhaft hier die Definition der Gebäudeklasse 1:

Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.

Auf Basis der Gebäudeklassen werden in der Musterbauordnung für Bauteile wie Brandschutzplatten Brandschutz-Regeln definiert. So heißt es etwa in Paragraf 31, Absatz 1: Decken müssen „in Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 feuerhemmend“ sein.

F30, F90 und andere Widerstandsklassen

„Feuerhemmend“ ist eine Bezeichnung für den Feuerwiderstand eines Bauteils. Kurz wird dieser Feuerwiderstand auch als F30 bezeichnet. F30 bedeutet: Das jeweilige Bauteil muss bei Feuer mindestens dreißig Minuten lang Funktionen wie Tragfähigkeit, Raumabschluss und Rauchdichtigkeit bewahren. Bei der Feuerwiderstandsklasse F90 (feuerbeständig) gilt dasselbe für neunzig Minuten. Klassen, die im Brandschutz beim Trockenbau von Decken, Stützen, Wänden eine Rolle spielen, sind daneben:

  • F60 (hochfeuerhemmend),
  • F120 (hochfeuerbeständig)
  • F180 (höchstfeuerbeständig)

Definiert werde die für den Trockenbau relevanten Brandschutz-Widerstandsklassen in der DIN 4102. Sie gehört zu den wichtigen Trockenbau DIN-Normen.

Was ist eine Brandwand?

Eine Brandwand ist beispielsweise bei als Fluchtweg notwendigen Treppenhäusern in Gebäuden der Klasse 5 Pflicht. Eine Brandwand muss der Feuerwiderstandsklasse F90 angehören und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Baustoffklasse A). Die Art der verwendeten Baustoffe hat Einfluss auf die Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils und darauf, ob ein in Trockenbau-Weise errichtetes Bauteil Brandschutz-Vorschriften genügt. Bei den Baustoffen werden folgende Klassen unterschieden:

  • A1: nicht brennbar, ohne brennbare Bestandteile
  • A2: nicht brennbar, mit geringen brennbaren Anteilen
  • B1: brennbar, schwerentflammbar
  • B2: brennbar, normalentflammbar
  • B3: brennbar, leichtentflammbar

Auch Holzständerwerk kann gute Brandschutz-Eigenschaften aufweisen und die Widerstandsklasse F90 erreichen.

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