Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Benötigt ein Wintergarten eine Baugenehmigung?

Möchte sich ein Gebäudeeigentümer einen Wintergarten bauen, kommt es hierbei nicht nur auf die ideale Lage und die Sonnennutzung an. Wintergärten unterliegen bestimmten Bauvorschriften und benötigen einen Bauantrag. Eine Baugenehmigung erhält der Antragsteller, wenn eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Bauamtes vorliegt.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.daemmen-und-sanieren.de verfasst.
Fenster Wintergarten Baugenehmigung
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Wintergarten & Baugenehmigung - Welche Bauvorschriften gibt es?

Da es leider nicht überall erlaubt ist, einen Wintergarten zu errichten, müssen sich Interessenten schon vorab darüber informieren, ob sich ihre Baupläne realisieren lassen.

Der Bau eines Wintergartens unterliegt der Genehmigung der Landesbauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.

Die zuständige Baubehörde besitzt die Entscheidungsbefugnis, ob und wie das Bauvorhaben umgesetzt werden darf. Liegt der geplante Bau auf einem qualifiziert fundiertem Bebauungsplan, so besteht die Möglichkeit eines Freistellungsverfahrens, welches den behördlichen Weg zeitlich verkürzt. Für eine Wintergarten Baugenehmigung muss der Interessent in jedem Fall vor der Detailplanung des Bauvorhabens mit seiner zuständigen Baubehörde sprechen.

Wintergarten & Baugenehmigung

Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall / Solarlux

Wer reicht den Bauantrag wo ein?

Den Bauantrag auf die Genehmigung reichen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt der Stadtverwaltung oder ihrer Gemeinde ein. Diese Behörden geben Ihre Vorlagen an die nächst höhere Institution weiter, falls bei ihnen selbst keine Genehmigung möglich ist.

In den meisten Fällen wird so ein Bauantrag vom Architekten oder dem jeweiligen Fachplaner eingereicht. Für den Bauantrag und die Wintergarten Baugenehmigung werden verschiedene Unterlagen benötigt. Diese umfassen in der Regel mehrfach ausgeführte Bauzeichnungen vom Grundstückseigner, dem Bauherrn, und den anliegenden Nachbarn. Von ihnen muss auch der Bauantrag ausgefüllt und unterschrieben sein. Des weiteren benötigt man eine ausgefüllte und unterschriebene Baubeschreibung, einen amtlich anerkannten Lageplan, einen Erhebungsbogen für alle fälligen Statistiken und eine statische Berechnung, welche das jeweilige Bundesland vorgibt.

Die Wintergarten Baugenehmigung ist da - darf jetzt gebaut werden?

Hat man eine schriftliche Genehmigung vom Bauamt erhalten, darf mit dem Bau begonnen werden. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass ein Nachbar seine Zustimmung verweigert und es dazu keinen erheblichen Grund gibt, ist das Bauvorhaben hierdurch nicht gestoppt, kann aber eine Verzögerung nach sich ziehen.

Ist das Bauvorhaben im Rahmen des Freistellungsverfahrens bewilligt worden, kann in einigen Bundesländern etwa ein Monat nach Vorlage der benötigten Unterlagen bei den zuständigen Behörden oder der Gemeinde, mit dem Bau begonnen werden. Teilt die Behörde, das Bauamt oder die Gemeinde dem Bauherrn vor Ablauf der Bearbeitungsfrist schriftlich mit, dass kein Verfahren zur Wintergarten Baugenehmigung durchgeführt werden muss, darf der Bauherr bereits vor Ablauf der Frist mit dem Bauvorhaben starten.

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